Anlagensicherheit
Maschinen und Anlagen dürfen die Bediener weder im Betreib noch beim Einrichten gefährden. Das CE-Zeichen allein ist leider keine Garantie für die Sicherheit von Maschinen.
Unterstützung bei der Auslegung und Planung von Anlagen
Bereits in der Planungsphase ist der Sicherheitsingenieur in die Auslegungskonzeption einzubeziehen, damit Risiken für Bediener und Betreiber vermieden werden
Maschinen-Sicherheitsabnahme und Produktionsfreigabe
Neu angeschaffte Maschinen sind sicherheitstechnisch zu überprüfen und abzunehmen. Bei Mängelfreiheit erfolgt die Produktionsfreigabe, ansonsten müssen die Abweichungen durch den Hersteller korrigiert werden, damit nur sichere Maschinen eingesetzt werden
Maschinen-Betriebsanweisungen
Erstellen und Aushängen der kompakt gehaltenen Betriebsanweisungen zur Information der Bediener
Risikobeurteilung und Konstruktionshinweise bei selbst gebauten Anlagen
Kraftbetriebene Maschinen sind nach den Kriterien der Maschinenrichtlinie zu konstruieren. Dazu muss im Vorfeld eine detaillierte Risikobeurteilung durchgeführt werden, die alle Gefahrenpunkte bei Inverkehrbringung, beim Einrichten, im Betrieb, bei der Reparatur und bei der Entsorgung berücksichtigt.